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16. Nov. 2011

Im Bundestag wurden die Neuerungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) verabschiedet. Dennoch weisen sich dort Schwächen auf, denn das Kabel soll in Zukunft nicht mehr zu den geschützten Frequenznutzungen zählen. Des Weiteren wurde auch eine Änderung in der Betriebskostenverordnung geschaffen, die für alle Beteiligten mehr Klarheit bringt.

Die Neuerungen im Telekommunikationsgesetz  (TKG) weisen jedoch Schwächen auf

Der Bundestag hat das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) nun verabschiedet. Dennoch besitzt dieses immer noch Schwächen. Vor allem Kabelnetzbetreiber (wie zum Beispiel Kabel Deutschland, Kabel BW, Telecolumbus oder Unitymedia) stehen den Neuerungen im Telekommunikationsgesetz sehr kritisch gegenüber, denn das Kabel soll in Zukunft nicht mehr zu den geschützten Frequenznutzungen zählen. Daraus resultiert, dass bei der zukünftigen Vergabe von Frequenzen an die Mobilfunkanbieter, die Bundesnetzagentur  eventuell auftretende Störungen von Anwendungen in den Kabelnetzen nicht mehr berücksichtigen muss. Dabei können Funkanwendungen die Übertragung im Kabel erheblich stören, wie dies im Sommer der Fall war (Störungen des Fernsehempfangs durch die Aufschaltung des neuen Digitalradios). Darum sei es wichtig, die Auswirkungen auf Kabelnetze schon vor der Inbetriebnahme von neuen Funkanwendungen zu identifizieren. „Betroffen sind hiervon die Kabelnetzbetreiber, aber insbesondere deren Endkunden, die mit Störungen beim TV-Empfang, der Internetnutzung und der Telefonie rechnen müssen. Der Mobilfunk Bereich hat großes Störpotenzial – umso wichtiger ist es, dieses im Vorfeld zu identifizieren und im Rahmen der Frequenzplanung zu minimieren. Hier müssen die Länder im Bundesrat die Chance nutzen und nachbessern.“, so Thomas Braun, Präsident des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA). Sie Interessieren sich für die Tarife der Kabelanbieter?

>>> Verfügbarkeit aller Kabelanbieter auf einem Blick

TKG-Novelle: Kabelanbieter / ANGA Verband fordern Nachbesserung

Die Abgeordneten haben Weitblick bewiesen (Verzicht auf Breitband Universaldienst)

Des Weiteren wurde auch eine Änderung in der Betriebskostenverordnung geschaffen, die für alle Beteiligten mehr Klarheit bringt. Diese Verordnung war bisher auch schon  technologieneutral formuliert, dennoch macht eine sprachliche Änderung noch deutlicher, dass die Umlagefähigkeit der Entgelte für die Grundversorgung mit Fernsehen und Hörfunk alle leitungsgebundenen Breitbandinfrastrukturen erfasst (egal welcher Art vom Breitbandnetz, also ob über Koaxialkabel, Glasfaserleitung oder IPTV). Weitblick haben die Abgeordneten bewiesen, als sie auf die Einführung eines Breitband-Universaldienstes verzichtet haben (gesetzliche Verpflichtung zum Breitband Ausbau / schließen weißer Flecken). Hierzu Thomas Braun: „Im freien Wettbewerb werden die deutschen Telekommunikationsunternehmen das Land schneller, kostengünstiger und besser flächendeckend mit leistungsfähigem Internet versorgen können, als dies mit einer staatlichen Ausbauverpflichtung möglich wäre.“ Interesse an einen Tarif der jeweiligen Kabel- / DSL Anbieter?

>>> Tarife der Kabelanbieter auf einem Blick (Info + Bestellung)

>>> Übersicht der wichtigen DSL / VDSL Anbieter in Deutschland

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2 Kommentare »

  1. Multimediadose / Multimedia TV Kabeldose – was ist das eigentlich? schreibt:

    [...] Ist die Multimediadose noch nicht gesetzt, sollte man diese von einem Techniker vom Kabelanbieter setzen lassen, dieser Service ist bei den meisten Kabelanbietern kostenfrei, wenn man sich für [...]

    29. Nov. 2011 | #

  2. Breitbandausbau: Kabel Internet leistet wichtigen Beitrag zum Ausbau schreibt:

    [...] deutsche Haushalte. Dazu Thomas Braun, Präsident des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA): „Auch in 2011 wächst das Kabel mit Breitband- und Telefon­diensten weiter deutlich schneller, [...]

    22. Dez. 2011 | #

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